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Wir möchten Sie hier auf den neusten Stand bringen und informieren Sie über Änderungen und Hinweise für Renovierungen und Umbaumaßnahmen.

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  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 1.11.2020:
    Neue Regeln für Ihr Haus

    Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist da. Zum 1. November 2020 führt es die bisherigen Regelwerke zum Energieeinsparrecht zusammen (EnEV, EEWärmeG und EnEG).

    GEG im Überblick: Wie ist das Gesetz aufgebaut?

     Insgesamt umfasst das GEG neun Teile. Für Hausbesitzer sind jedoch primär die ersten sechs Teile von Bedeutung:

    1. Allgemeiner Teil: Hier werden grundsätzliche Dinge geregelt wie der Anwendungsbereich des Gesetzes. Auch Begriffsbestimmungen finden sich hier.

    2. Anforderungen an zu errichtende Gebäude (Neubauten): In diesem Teil ist geregelt, welche energetischen Anforderungen Neubauten erfüllen müssen und wie die Berechnung erfolgt. Hier finden sich zudem die Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien.

    3. Bestehende Gebäude: Die Regelungen für Bestandsgebäude finden sich in diesem Teil. Diese umfassen sowohl den Themenbereich Energieeffizienz als auch die Nutzung erneuerbarer Energien.

    4. Anlagen der Heizungs-, Kühl- sowie Raumlufttechnik und der Wasserversorgung: In diesem Bereich sind Vorgaben zusammengefasst, die sich auf bestehende sowie neu zu errichtende Anlagetechnik beziehen.

    5. Energieausweise: Dieser Teil fasst zusammen, welche Inhalte ein Energieausweis aufweisen muss, wie und durch wen er ausgestellt und verwendet werden muss.

    6. Finanzielle Förderung: Hier finden sich Informationen rund um das Thema Fördermittel und welche Maßnahmen gefördert werden können.

    Sie haben Fragen zur energietechnischen Sanierung? Wir helfen gerne!

    Hier finden Sie den Link zum kompletten Gesetzestext:

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl107s1519.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1728.pdf%27%5D__1618992355028 


  • Wir feiern Jubiläum / Juli 2019
    15 Jahre bester handwerklicher Service
    Rosalie Soller-Zirkel feiert als Die DienstleiterIn ihr 15-järiges Firmenjubiläum.
    Wir bedanken uns bei allen befreundeten Partnerunternehmen, unseren Kunden
    und Lieferanten für die hervorangende Zusammenarbeit.
    Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Service rund ums Haus!

  • Energieeinsparverordnung
    Seit dem 01.01.2012 müssen gemäß der Energieeinsparverordnung 2009 auch
    bisher ungedämmte, begehbare oberste Geschossdecken gedämmt sein.

    Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!


  • Neuerungen in 2018 bei Bau und Sanierung

    Zuschüsse, Mägelhaftung, Energiesteuern

    Im neuen Jahr ändert sich beim Hausbau und bei Sanierungen einiges –
    die wichtigsten Punkte.

    Erneuerbare Energien:
    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert energiebewusste Modernisierer. Um auch künftig Zuschüsse für Solaranlagen, Wärmepumpen- heizungen und Biomasseheizungen zu erhalten, muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden.
     

    Ebenfalls wichtig zu wissen:
    Die KfW-Bank verringert den Tilgungszuschuss für Batteriespeicher von Photovoltaikanlagen von 13 auf 10 Prozent der errechneten Speicherkosten.

    Bauabsicherung:
    Bei Bauverträgen wird eine Baubeschreibung Pflicht. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren von dieser Neuregelung mehrfach: Zum einen können sie vor Vertragsabschluss Angebote besser miteinander vergleichen. Zum anderen wird so belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden. Außerdem eignet sie sich als Grundlage für die Beantragung eines Kredits und als Nachweis für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Zudem sind ab 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu verpflichtet, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Und: Bauherren können den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

    HBCD-haltige Dämmstoffe werden nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft: Hauseigentümer müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.

    Stromerzeuger:
    Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Außerdem muss der Jahresnutzungsgrad der Anlage mindestens 70 Prozent betragen. Gut zu wissen: Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber.

    Strompreis:
    Die Netzentgelte, die gut ein Viertel des Strompreises ausmachen, sollen vereinheitlicht werden. Je nach Anbieter kann dadurch der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher sollten daher ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.